Hauptinhalt

Infos für Selbstständige

Selbstständig arbeiten

Wenn Sie in Deutschland bzw. Sachsen selbstständig arbeiten wollen, sollten Sie prüfen, ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen. Es gibt verschiedene Portale, wo Sie die Informationen über den genauen Vorgang finden können, z. B. auf den Webseiten von Wir gründen in Deutschland oder dem BMWI Wegweiser.

Das Gewerbe muss beim zuständigen Gewerbeamt an Ihrem Wohnort angemeldet werden. Dort müssen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen und ein Formular ausfüllen, in dem Sie alle Angaben zu der Tätigkeit und dem Gewerbe angeben müssen. Die Gebühr ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, sie liegt zwischen 15 und 65 Euro.

Um das Gewerbe auszuführen, brauchen Sie eine Steuernummer, die Sie vom Finanzamt erhalten. In der Regel dauert es 4 bis 6 Wochen, bis Sie eine Steuernummer bekommen.

Sie sind verpflichtet, für jeden Auftrag den Sie ausführen, eine Rechnung zu schreiben. Die Rechnung muss immer folgende Angaben enthalten - Adresse des Gewerbes und Auftraggebers, Steuernummer, Rechnungsnummer, Art der Tätigkeit, Abrechnung des Betrages und 19% Umsatzsteuer bzw. Vermerk, dass das Gewerbe als Kleinunternehmen von der Umsatzsteuer befreit ist (die Umsätze sind nicht höher als 22.000 Euro/Jahr). 

Als Selbständige/r sind Sie verpflichtet, über alle Einnahmen und Ausgaben Buchhaltungsbuch zu führen. Sie müssen jedes Jahr eine Steuererklärung an das Finanzamt abgeben (Unabhängig davon, ob Sie Gewinn gemacht haben oder nicht).

Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt haben, besteht für Sie hier eine grundsätzliche Krankenversicherungspflicht. Sie können zwischen der Anmeldung bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung wählen.

Wenn Sie als Handwerkerin oder Handwerker aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat und aus der Schweiz stammen, dort einen Betrieb haben und vorübergehende Arbeiten in Deutschland ausführen wollen, müssen Sie bestimmte Regelungen beachten. Ihnen ist die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen gestattet. Dazu müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wenn es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt. Die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks müssen Sie bei der Handwerkskammer anzeigen.

Die selbstständige Tätigkeit in einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe setzt in Deutschland keine bestimmte Berufsqualifikation voraus. Ausländische Betriebe können diese Arbeiten daher ausführen, ohne den Handwerkskammern vorher bestimmte Voraussetzungen nachweisen oder die Tätigkeit anzeigen zu müssen.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf den Webseiten der IHK Sachsen oder von Deutschland startet.

Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar nach der zu Grunde liegenden Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werksleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis leistet. Viele Freiberufler und Selbstständige sind in Wirklichkeit scheinselbstständig - und wissen es nicht. Das kann rechtliche und teure Konsequenzen nach sich ziehen.

Wenn die Behörden feststellen, dass Sie als Scheinselbstständige/r arbeiten, werden Sie nachträglich als Arbeitnehmer/in eingestuft. Der Auftraggeber muss für Sie rückwirkend alle Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer bezahlen, Sie müssen selbst Ihren Anteil an Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen (höchstens 3 Monate). Es kann sein, dass Sie dann eine Geldbuße bezahlen müssen, Ihrem Auftraggeber droht sogar eine sehr hohe Geldbuße.

Selbstständige sind ihre eigenen Chefs, im Gegensatz zu Arbeitnehmern bekommen Sie keine Anweisungen. Sie werden für ein bestimmtes Werk bezahlt, nicht für Ihre Arbeitszeit. Den Preis für ihr Werk verhandeln sie mit dem Auftraggeber. Sie entscheiden selbst, wann sie Urlaub machen. Sie bekommen von Ihrem Auftraggeber weder Urlaubs- noch Krankengeld.

Selbstständige müssen Rechnungen schreiben, sie unterhalten eine eigene Betriebsstätte, ihr Werkzeug oder Arbeitsmaterial müssen sie selbst kaufen, sie sorgen auch für den Transport.

Wenn Sie Verdacht haben als Scheinselbstständige/r beschäftigt zu sein oder Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie eine Beratungsstelle aufsuchen!

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder auf dem Portal Für Gründer.

zurück zum Seitenanfang